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Version vom 21. Juli 2021, 17:51 Uhr

Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen