Steuern: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unw…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 21. Juli 2021, 17:51 Uhr
Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen