Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Cws (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie:Übersichtsseite]] | |||
==Allgemeine Informationen== | ==Allgemeine Informationen== | ||
Wir bieten Ihnen Informationen zu folgenden Fragestellungen zu Versicherungen: | Wir bieten Ihnen Informationen zu folgenden Fragestellungen zu Versicherungen: |
Version vom 30. August 2021, 20:22 Uhr
Allgemeine Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wir bieten Ihnen Informationen zu folgenden Fragestellungen zu Versicherungen:
Versicherungsberatung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Infolge der Hochwasserkatastrophe verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch Anwälte:innen, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an all jene, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben.[1]
Die Beratung gibt es in 19 Städten in NRW, hier findet Ihr mehr Infos: https://www.verbraucherzentrale.nrw/geld-versicherungen/rechtsberatung-versicherungen-meine-rechte-im-schadensfall-1483
- Richtiger Versicherungsschutz bei Elementarschäden - Informationen der Verbraucherzentrale:
Elementarversicherungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Versicherungen sind in ihren Tarifen und Bedingungen sehr unterschiedlich, deshalb dienen die folgenden Angaben und Informationen nur als allgemeine Hinweise und stellen keine Rechtsgrundlage dar.
Eine gute Übersicht und Antworten auf die häufigsten Fragen bietet die Verbraucherzentrale:
Welche Schritte müssen im Schadenfall unternommen werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Sichern: Sicherheit zuerst! Bringen Sie sich und andere aus der Gefahrenzone.
- Dokumentieren: Dokumentieren Sie alle Schäden, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten oder mit der Entsorgung beginnen. Machen Sie aussagekräftige Fotos und notieren Sie sich die Arbeitsstunden und Personenanzahl für anfallende Aufräum- und Reinigungsarbeiten, sowie Ort, Datum und Uhrzeiten.
Wichtig: Ihnen obliegt eine Schadenminderungspflicht. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um den Schaden zu minimieren und möglichst klein zu halten. Ihr eigene Sicherheit und die anderer Personen geht selbstverständlich vor.
- Informieren: Melden Sie die Schäden zeitnah bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler:in. Viele Versicherungen bieten Telefon-Hotlines oder Online-Formulare für die Schadenmeldungen an. Als Mieter:in sollten Sie den Gebäudeeigentümer:in ebenfalls in Kenntnis setzen.
Welche Versicherung ist zuständig?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Privatpersonen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sachversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Wohngebäudeversicherung: Für Schäden an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, ob Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen haben oder fragen bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler:in nach, denn eine Elementarversicherung ist in der Regel nicht automatisch in der Gebäudeversicherung vereinbart.
Siehe auch: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Gebaeude/gebaeudeversicherung_node.html https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verbundene-wohngebaeudeversicherung-49542
- Hausratversicherung: Für Schäden an beweglichen Sachen, z.B. Möbel, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier ist eine Überprüfung der Unterlagen oder eine Rückfrage bei der Versicherung notwendig, denn auch in der Hausratversicherung ist die Elementarversicherung nicht automatisch vereinbart.
KFZ-Versicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für Schäden an Fahrzeugen ist die KFZ-Versicherung zuständig. Hier muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen sein. Siehe auch: https://www.adac.de/produkte/versicherungen/autoversicherung/teilkasko/
Industrie- und Gewerbeunternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Tarife für Industrie- und Gewerbeversicherungen sind meistens individueller und umfangreicher als Privatversicherungen. Dennoch sollten auch hier die Unterlagen geprüft oder bei Ihrem Berater angefragt werden, ob die Elementarversicherung vereinbart ist.
Sachversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Gebäudeversicherung: Für Schäden an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen ist die Gebäudeversicherung zuständig.
Siehe auch: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Gebaeude/gebaeudeversicherung_node.html
- Geschäftsinhaltsversicherung: Für Schäden an ihrem betrieblichen Inhalt, Einrichtung, Werkzeugen und Waren ist die Geschäftsinhaltsversicherung zuständig.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsinhaltsversicherung
Ertragsausfallversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ertragsausfallversicherung: Für Ertragsausfälle durch eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis ist die Ertragsausfallversicherung zuständig.
Siehe auch: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einfache-betriebsunterbrechungsversicherung-34319
KFZ-Versicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für Schäden an Betriebsfahrzeugen ist die KFZ-Versicherung zuständig. Hier muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen sein. Siehe auch: https://www.firmenauto.de/hochwasser-flotten-unter-wasser-6515957.html
Weitere Hinweise:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wartezeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine Wartezeit vereinbart (je nach Tarif zwischen 4 Wochen und 7 Monaten). Ein Schaden innerhalb dieses Zeitraums nach Versicherungsbeginn kann nicht geltend gemacht werden.
Selbstbeteiligungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart (je Tarif als fester Betrag, z.B. 500,00 Euro oder als prozentualer Anteil, z.B. 10% des Gesamtschadens). Dieser Betrag wird von der Entschädigungszahlung abgezogen. siehe auch: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erweiterte-elementarschadenversicherung-52575#head3
Schadenaufstellung und Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Erstellen Sie eine detaillierte und wenn möglich bezifferte Aufstellung aller Schäden. Anschaffungsrechnungen, Kostenangebote für Wiederbeschaffungen und Reparaturen können hier als Belege für Ihre Forderungen dienen.
Checklisten zur Erstellung von Schadensübersichten
https://deutsche-schadenshilfe.de/schadensmeldung-formular-versicherung-schaden-melden/
Unterversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wenn durch einen Gutachter:in/Sachverständigen ein höherer Wert des Gebäudes oder des Hausrates festgestellt wird, als im Versicherungsvertrag angegeben, kann sich die Versicherung auf die Unterversicherung berufen und den Schadenersatz entsprechend kürzen. Weitere Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892
Die Versicherungsunterlagen sind nicht mehr vorhanden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wenn Ihnen keine Kontaktdaten mehr vorliegen, Ihnen aber der Name des Unternehmens bekannt ist, können Sie hier nach der Anschrift suchen:
https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-mitglieder/versicherungsunternehmen
Unfallversicherung für bestellte Ersthelfer / Freiwillige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ADD RLP zur Versicherung für Freiwillige Helfer
- https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/hochwasserkatastrophe/
- Die starken Regenfälle der letzten Woche führten im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zu einer unfassbaren Katastrophe.
Viele Menschen haben durch dieses verheerende Unwetter alles verloren. Zahlreiche Helfende waren und sind im Einsatz, um Leben zu retten und Vermisste zu finden.
Die Einsatzkräfte der Hilfeleistungsunternehmen, Ersthelfende sowie alle Personen, die betroffene Privathaushalte oder die Kommunen unterstützen, sind gesetzlich unfallversichert.
Für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz, den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder zur Versorgung mit einer psychotherapeutischen Behandlung wenden Sie sich bitte an:
02632-9601110 oder notfall@ukrlp.de
Eine gute Übersicht finden Sie auch auf der Webseite der UKRLP. - LVM Versicherung, beitragsfreier Unfallschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer.
- Solange Region Katastrophengebiet ist: Helfer im Katastrophengebiet sind versichert
- Angebot R+V Artikel Rheinzeitung vom 03.08.2021: Helfer im Katastrophengebiet sind Unfallversichert
- Für freiwillige Statiker: https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/ehrenamtliche-statiker-richtig-absichern-2920327.html
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf die Diskussionsseite, Danke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Redakteur:in: AP ‐ Letzter Stand: 30.08.2021 20:22 Uhr Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind. |
- ↑ Quelle abc, abgerufen am xyz