Betroffenheitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Betroffenheitsbescheinigungen werden z. B. von Firmen verlangt, die Vergünstigungen für Flutopfer anbieten. | ==Allgemein== | ||
Betroffenheitsbescheinigungen werden z. B. von Firmen verlangt, die Vergünstigungen für Flutopfer anbieten. <br>Diese Bescheinigungen werden durch die Kommunalverwaltung ausgestellt.<br> | |||
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- Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. | - Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. | ||
- Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“. | - Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“. | ||
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* https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-08-08_Handout_Infopoints.pdf | * https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-08-08_Handout_Infopoints.pdf | ||
* https://www.facebook.com/hochwasser.ahr.rlp/ | * https://www.facebook.com/hochwasser.ahr.rlp/ | ||
===Nordrhein-Westfalen=== | |||
* Für die Gemeinde '''Kall''': '''[https://www.kall.de/aktuelles/hochwasser-beleg-beduerftigkeit.php]''' | |||
Version vom 24. August 2021, 10:29 Uhr
Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Betroffenheitsbescheinigungen werden z. B. von Firmen verlangt, die Vergünstigungen für Flutopfer anbieten.
Diese Bescheinigungen werden durch die Kommunalverwaltung ausgestellt.
Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt: - Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. - Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“. - Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern. - Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt.
Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus.
Quellen:
- https://www.facebook.com/feuerwehrbadneuenahr
- https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-08-08_Handout_Infopoints.pdf
- https://www.facebook.com/hochwasser.ahr.rlp/
Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Für die Gemeinde Kall: [1]