Betroffenheitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Nordrhein-Westfalen===
===Nordrhein-Westfalen===
* Für die Gemeinde '''Kall''': '''[https://www.kall.de/aktuelles/hochwasser-beleg-beduerftigkeit.php]'''
* Für die Gemeinde '''Kall''': '''[https://www.kall.de/aktuelles/hochwasser-beleg-beduerftigkeit.php/ Gemeinde Kall: Belege der Bedürftigkeit]'''





Version vom 24. August 2021, 11:53 Uhr

Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Betroffenheitsbescheinigungen werden z. B. von Firmen verlangt, die Vergünstigungen für Flutopfer anbieten.
Diese Bescheinigungen werden durch die Kommunalverwaltung ausgestellt.

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt: - Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. - Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“. - Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern. - Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt.

Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus.

Quellen:

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]