Agentur für Arbeit

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FAQ[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgemäude überschwemmt war? A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21

F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen? A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21 (Aber bitte: Es wird so viele gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.

F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun? A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21

F: Gibt es Fristen die ich beachten muss? A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.

F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen? A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.