Agentur für Arbeit

Aus FLUT WIKI
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Sonderinformationen zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser


Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koblenz-mayen/hochwasser/kontakte-zur-agentur-fur-arbeit


F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?

A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21


F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?

A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21 (Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.)


F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?

A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21


F: Gibt es Fristen, die ich beachten muss?

A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.


F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?

A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.