Betroffenheitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Nordrhein-Westfalen===
===Nordrhein-Westfalen===
* Für die Gemeinde '''Kall''': '''[https://www.kall.de/aktuelles/hochwasser-beleg-beduerftigkeit.php/ Gemeinde Kall: Belege der Bedürftigkeit]'''
* Für die Gemeinde '''Kall''': '''[https://www.kall.de/aktuelles/hochwasser-beleg-beduerftigkeit.php/ Gemeinde Kall: Belege der Bedürftigkeit]'''
* '''Erftstadt'''
: Hochwasserbescheinigung
: Ab sofort stellt die Stadt Erftstadt zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Hochwasserbescheinigungen für Bürger:innen aus, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Bitte bringen Sie -falls vorhanden- ein Ausweisdokument mit. Quelle: [https://www.facebook.com/StadtErftstadt/posts/2889321704619201 Stadt Erftstadt bei Facebook]
:Seit dem 02.08.2021 können die Hochwasserbescheinigungen durch die Stadt auch per Post zugeschickt werden. Die Bürger:innen können eine solche  Bescheinigung über die folgende E-Mail-Adresse beantragen: ursula.wolf@erftstadt.de (Quelle: [https://www.facebook.com/StadtErftstadt/posts/2892054374345934 Stadt Erftstadt auf Facebook)]


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Version vom 7. September 2021, 17:02 Uhr


Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Betroffenheitsbescheinigungen werden z. B. von Firmen verlangt, die Vergünstigungen für Flutopfer anbieten.
Diese Bescheinigungen werden durch die Kommunalverwaltung ausgestellt.

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt: - Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. - Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“. - Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern. - Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt.

Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus.

Quellen:

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Erftstadt
Hochwasserbescheinigung
Ab sofort stellt die Stadt Erftstadt zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Hochwasserbescheinigungen für Bürger:innen aus, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Bitte bringen Sie -falls vorhanden- ein Ausweisdokument mit. Quelle: Stadt Erftstadt bei Facebook
Seit dem 02.08.2021 können die Hochwasserbescheinigungen durch die Stadt auch per Post zugeschickt werden. Die Bürger:innen können eine solche Bescheinigung über die folgende E-Mail-Adresse beantragen: ursula.wolf@erftstadt.de (Quelle: Stadt Erftstadt auf Facebook)


Redakteur:in: YlliLetzter Stand: 07.09.2021 17:02 Uhr
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