Betroffenheitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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- Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern. | - Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern. | ||
- Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt. | - Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt. | ||
Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus. | |||
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* https://www.facebook.com/feuerwehrbadneuenahr | * https://www.facebook.com/feuerwehrbadneuenahr | ||
* https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-08-08_Handout_Infopoints.pdf | * https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-08-08_Handout_Infopoints.pdf | ||
* https://www.facebook.com/hochwasser.ahr.rlp/ | |||
Version vom 22. August 2021, 16:51 Uhr
Betroffenheitsbescheinigungen werden z. B. von Firmen verlangt, die Vergünstigungen für Flutopfer anbieten.
Diese Bescheinigungen werden durch die Kommunalverwaltung ausgestellt.
Für Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt:
- Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden.
- Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“.
- Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern.
- Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt.
Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus.
Quellen: