Betroffenheitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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- Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“. | - Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“. | ||
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- Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt. | - Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt. | ||
Quellen: | |||
* https://www.facebook.com/feuerwehrbadneuenahr | |||
* https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-08-08_Handout_Infopoints.pdf |
Version vom 21. August 2021, 11:34 Uhr
Betroffenheitsbescheinigungen werden z. B. von Firmen verlangt, die Vergünstigungen für Flutopfer anbieten.
Diese Bescheinigungen werden durch die Kommunalverwaltung ausgestellt: Für Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt: - Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. - Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“. - Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern. - Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt.
Quellen: