Diskussion:Betroffenheitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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: Wer keine Bescheinigung erhalten hat, kann sich an hochwasserbescheinigung@staedteregion-aachen.de wenden | : Wer keine Bescheinigung erhalten hat, kann sich an hochwasserbescheinigung@staedteregion-aachen.de wenden | ||
: https://www.euregio-aktuell.eu/archives/34276-Unwetterhilfe-Bescheinigungen-ueber-die-Betroffenheit-kommen-per-Post..html | : https://www.euregio-aktuell.eu/archives/34276-Unwetterhilfe-Bescheinigungen-ueber-die-Betroffenheit-kommen-per-Post..html | ||
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: ''"StädteRegion Aachen darauf hin, dass die Bescheinigungen bei den Betroffenen verbleiben. Eine Rücksendung ist nicht erforderlich."'' | |||
: https://www.eschweiler.de/stadt-rathaus/hochwasser/#accordion-1-7, Abschnitt "Flutopferbescheinigungen" |
Version vom 28. September 2021, 22:23 Uhr
- Hagen
- Bescheinigungen über betroffene Straßen
- Mail an Geodatenzentrum der Stadt Hagen geodaten@stadt-hagen.de
- Hinweis: Beantragung ausschließlich per Mail!
(LG, Johanna)
- Aachen
- Die Bescheinigungen wurde per Post versendet
- Wer keine Bescheinigung erhalten hat, kann sich an hochwasserbescheinigung@staedteregion-aachen.de wenden
- https://www.euregio-aktuell.eu/archives/34276-Unwetterhilfe-Bescheinigungen-ueber-die-Betroffenheit-kommen-per-Post..html
- "Diese sogenannten Hochwasserbescheinigungen dienen dem privaten Gebrauch und müssen nicht zurückgeschickt werden. "
- "Betroffene können diese Bescheinigung beispielsweise nutzen, um Versicherungsleistungen oder finanzielle Hilfen zu beantragen. Der Vordruck sieht vor, dass die "
- "Betroffenen eigenverantwortlich Angaben zum Umfang der Schäden machen, um die entsprechenden Hilfen beantragen zu können. Wegen einiger Nachfragen weist die "
- "StädteRegion Aachen darauf hin, dass die Bescheinigungen bei den Betroffenen verbleiben. Eine Rücksendung ist nicht erforderlich."
- https://www.eschweiler.de/stadt-rathaus/hochwasser/#accordion-1-7, Abschnitt "Flutopferbescheinigungen"