Diskussion:Sandkasten Nothilfe & Wiederaufbau: Unterschied zwischen den Versionen

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===Rhein-Sieg-Kreis===
===Rhein-Sieg-Kreis===
; Antragsstellung
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: Online <unter:> https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
: Online <nowiki>unter:</nowiki> https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login


; Hilfe bei der Antragstellung
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Version vom 17. September 2021, 09:27 Uhr

Allgemein[Quelltext bearbeiten]

Die "Aufbauhilfe 2021" wurde am 10.09.2021 mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. Am 17.09.2021 tritt die Verordnung in Kraft.
Es folgen Informationen zur Aufbauhilfe 2021 vom Bundesfinanzministerium:

Aufbaufonds
"Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet und als Sondervermögen des Bundes errichtet. Darin enthalten sind 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes. Diese Kosten trägt der Bund alleine. An den geschätzten Kosten des Wiederaufbaus in den betroffenen Ländern in Höhe von 28 Mrd. Euro beteiligen sich Bund und die Gemeinschaft aller Länder jeweils hälftig. Daraus ergibt sich für die Länder ein Finanzierungsanteil von bis zu 14 Mrd. Euro. In einem ersten Schritt wird der Bund dem Sondervermögen bereits in diesem Jahr 16 Mrd. Euro zuführen.
Mit dem Aufbaufonds werden neben Kosten zur Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden von betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert." [1]
Entschädigung
"Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden." [2]
Verteilung der Gelder
"Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn auf Basis der in diesem Verordnungsentwurf festgelegten Grundsätze und Maßstäbe zur Schadensermittlung die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, wird in einer Bund-Länder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschlüssel festgelegt."[3]


Rheinland-Pfalz[Quelltext bearbeiten]

Allgemeine Informationen zur Aufbauhilfe 2021 in Rheinland-Pfalz finden Sie auf ...

Die Antragsstellung soll ab Oktober möglich sein (Stand 14.09.2021)[4]
Informationen finden Sie hier:https://mdi.rlp.de/de/wiederaufbau-flutkatastrophe/
Aktuelle Info (14.09.2021): https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dreyerlewentzahnenschmitt-ministerrat-beschliesst-weitere-schritte-zur-umsetzung-der-aufbauhilfe-1/

Landkreis Ahrweiler[Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Bernkastel Wittlich[Quelltext bearbeiten]

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Eifelkreis Bitburg-Prüm[Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Mayen-Koblenz[Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Trier Saarburg[Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Vulkaneifel[Quelltext bearbeiten]

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Trier[Quelltext bearbeiten]

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Nordrhein-Westfalen[Quelltext bearbeiten]

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Aachen[Quelltext bearbeiten]

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Hagen[Quelltext bearbeiten]

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Köln[Quelltext bearbeiten]

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Kreis Düren[Quelltext bearbeiten]

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Düsseldorf[Quelltext bearbeiten]

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Kreis Euskirchen[Quelltext bearbeiten]

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Kreis Heinsberg[Quelltext bearbeiten]

Hochsauerlandkreis[Quelltext bearbeiten]

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Kreis Unna[Quelltext bearbeiten]

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Leverkusen[Quelltext bearbeiten]

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Kreis Mettmann[Quelltext bearbeiten]

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Märkischer Kreis[Quelltext bearbeiten]

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Mülheim an der Ruhr[Quelltext bearbeiten]

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Rhein-Erft-Kreis[Quelltext bearbeiten]

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Rheinisch-Bergischer Kreis[Quelltext bearbeiten]

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Rhein-Sieg-Kreis[Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Hilfe bei der Antragstellung
nur mit vorheriger Terminvereinbarung! 02271 / 83-22222 (Start zum 17.09.2021)
erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr
Die Beratung findet in den Beratungsstellen Erftstadt oder Hürth statt.
Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:<nowiki> https://www.rhein-erft-kreis.de/wiederaufbauhilfe

Solingen[Quelltext bearbeiten]

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Wuppertal[Quelltext bearbeiten]

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Baden Württemberg[Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Lörrach[Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Ravensburg[Quelltext bearbeiten]

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Bayern[Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Berchtesgadener Land[Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Hof[Quelltext bearbeiten]

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Einzelnachweis[Quelltext bearbeiten]

  1. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:14 Uhr)
  2. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:16 Uhr)
  3. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:19 Uhr)
  4. rlp.de Aktuelles, (zuletzt aufgerufen am 16.09.2021, 15:47 Uhr)