Diskussion:Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FLUT WIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==To Do== '''NRW:''' ; Katastrophenerlass in Kraft gesetzt / Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen : Website finanzverwaltung…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
==To Do==
==Allgemein==


'''NRW:'''
==Rheinland Pfalz==
; Katastrophenerlass in Kraft gesetzt / Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen
; Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
: Website finanzverwaltung.nrw.de -> [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt-steuerliche-entlastungen/ finanzverwaltung.nrw.de] (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)
: Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme
 
; Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>[https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen lfst-rlp.de Steuerliche Informationen]
 
; Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
: [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-hilfsmassnahmen-fristverlaengerungen-fuer-die-von-der-katastrophe-betroffenen/ fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen]
 
==Nordrhein-Westfalen==
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt.  Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>[https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt-steuerliche-entlastungen/ finanzverwaltung.nrw.de], ''(zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)''
: Lesefassung (PDF): [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021-07-23_katastrophenerlass_0.pdf/ finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung] (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)
: Lesefassung (PDF): [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021-07-23_katastrophenerlass_0.pdf/ finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung] (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)

Version vom 9. September 2021, 15:42 Uhr

Allgemein[Quelltext bearbeiten]

Rheinland Pfalz[Quelltext bearbeiten]

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme
Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen

Nordrhein-Westfalen[Quelltext bearbeiten]

Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>finanzverwaltung.nrw.de, (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)

Lesefassung (PDF): finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)