Diskussion:Steuern: Unterschied zwischen den Versionen
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==Rheinland Pfalz== | |||
; Katastrophenerlass in Kraft gesetzt | ; Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. | ||
: Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme | |||
; Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz | |||
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>[https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen lfst-rlp.de Steuerliche Informationen] | |||
; Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen | |||
: [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-hilfsmassnahmen-fristverlaengerungen-fuer-die-von-der-katastrophe-betroffenen/ fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen] | |||
==Nordrhein-Westfalen== | |||
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>[https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt-steuerliche-entlastungen/ finanzverwaltung.nrw.de], ''(zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)'' | |||
: Lesefassung (PDF): [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021-07-23_katastrophenerlass_0.pdf/ finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung] (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr) | : Lesefassung (PDF): [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021-07-23_katastrophenerlass_0.pdf/ finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung] (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr) |
Version vom 9. September 2021, 15:42 Uhr
Allgemein[Quelltext bearbeiten]
Rheinland Pfalz[Quelltext bearbeiten]
- Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
- Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme
- Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
- Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
- Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
- fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen
Nordrhein-Westfalen[Quelltext bearbeiten]
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>finanzverwaltung.nrw.de, (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)
- Lesefassung (PDF): finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)