Diskussion:Steuern
Version vom 9. September 2021, 15:42 Uhr von Johalynn (Diskussion | Beiträge)
Allgemein[Quelltext bearbeiten]
Rheinland Pfalz[Quelltext bearbeiten]
- Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
- Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme
- Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
- Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
- Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
- fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen
Nordrhein-Westfalen[Quelltext bearbeiten]
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>finanzverwaltung.nrw.de, (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)
- Lesefassung (PDF): finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)