Diskussion:Steuern

Aus FLUT WIKI
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Allgemein[Quelltext bearbeiten]

Rheinland Pfalz[Quelltext bearbeiten]

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme
Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen

Nordrhein-Westfalen[Quelltext bearbeiten]

Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>finanzverwaltung.nrw.de, (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)

Lesefassung (PDF): finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)