Finanzielle Hilfen
𝗔𝗻𝘀𝗽𝗿𝘂̈𝗰𝗵𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗛𝗼𝗰𝗵𝘄𝗮𝘀𝘀𝗲𝗿𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗮̈𝗱𝗶𝗴𝘁𝗲𝗻
Die Ansprüche von Hochwassergeschädigten beinhaltet weitere Infos zu Soziale Anspüche aus Unterkunfkosten, Hausratsgegenständen und Bekleidung, Einsatz von Vermögen und steuerliche Erleichterungen für Betroffene und Helfer
Soforthilfe für alle Betroffenen
- Nach einer Katastrophe ist eine schnelle finanzielle Hilfestellung elementar. Weitere Infos unter: Soforthilfe
- Informationen zur Auszahlung von Spendengeldern:
Kreis Ahrweiler 02641-975960 und 02641-975961 - Infos aus der WDR Hompage
- Verein Lichtblicke : Hilfesuchende können eine formlose E-Mail OHNE weitere Details an [[1]] mit Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Team von Lichtblicke meldet sich umgehend, wie mit Spenden dem Betroffenen geholfen werden kann.
- Menschen aus dem Landkreis Ahrweiler sollen sich an das Land wenden, alle anderen an ihre entsprechenden Landkreise.
Einzelfallhilfe für den Wiederaufbau
Beim Wiederaufbau greifen erst die Versicherungsleistungen, dann die staatlichen Leistungen. Was nicht darüber finanziert werden kann muss durch die Betroffenen selber getragen werden. Je nach Bedürftigkeit können Anträge für Einzelfallhilfe bei Hilfsorganisationen gestellt werden (Bspw. Malteser) und werden nach einer Bedürftigkeitsprüfung priorisiert.
Für Privatpersonen
Elementarschäden
- Rheinland-Pfalz: Gewährung staatlicher Finanzhilfen - : https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/
- Eifelkreis: Antragstellung auf Soforthilfe „Unwetterkatastrophe 2021“ beim DRK Bitburg-Prüm
Kredite
- NRW BANK: Finanzierungshilfen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum inkl. Zweifamilienhäusernhttps://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15603/nrwbank-gebaeudesanierung.html
- SPARKASSE Sonderkredite für Hochwasser-Schäden
- Volksbank Eifel, Raiffeisenbank Irrel, Raiffeisenbank Westeifel und Kreissparkasse Bitburg-Prüm: Sonderkreditprogramm für Hochwasser- und Starkregengeschädigte
Für Helfer
Für Vereine
- Deutscher Sportbund: stellt Soforthilfe von 100.000 Euro als Basishilfe zur Verfügung, um von Hochwasserschäden betroffene Vereine zu unterstützen. Der DOSB wird sich mit den Landessportbünden der betroffenen Regionen in Verbindung setzen, um eine bestmögliche Verteilung der Mittel abzusichern.
Für Unternehmen
- 29.07.2021 Eifelkreis; Anträge auf Soforthilfe für betroffene Unternehmen können gestellt werden
- 02.08.2021 Blick-Aktuell: Hotline für betroffene Unternehmen wurde eingerichtet
- 04.08.2021 Tagesschau: Kabinett will Insolvenzantragspflicht für Firmen aussetzen
- 04.08.2021 Bundesregierung: geplant: Aussetzen der Insolvenzantragspflicht
- Hilfe für den Mittelstand: https://www.bvmw.de/themen/fluthilfe-2021-mittelstand-hilft/
Für betroffene Bundeswehrangehörige
https://haertefall-stiftung.de/
https://www.bundeswehr-sozialwerk.de/