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==Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse==
==Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse==
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen  
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen  
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All diejenigen, die dennoch ihre Abgaben und Steuern zahlen können und wollen, werden um Überweisung auf eines der Konten der Stadtkasse gebeten. Die fälligen Beträge sind zu finden auf dem Zahlungsplan des aktuellen Abgabenbescheides. Die Kontoverbindungen sind dort ebenfalls aufgeführt.  
All diejenigen, die dennoch ihre Abgaben und Steuern zahlen können und wollen, werden um Überweisung auf eines der Konten der Stadtkasse gebeten. Die fälligen Beträge sind zu finden auf dem Zahlungsplan des aktuellen Abgabenbescheides. Die Kontoverbindungen sind dort ebenfalls aufgeführt.  
Ferner bittet die Stadt um Verständnis dafür, dass es aufgrund der vielen Anfragen und Anträge von Betroffenen der Hochwasserkatastrophe aktuell zu Verzögerungen bei den Bearbeitungen kommen kann, man ist aber um schnellstmögliche Erledigung bemüht."
Ferner bittet die Stadt um Verständnis dafür, dass es aufgrund der vielen Anfragen und Anträge von Betroffenen der Hochwasserkatastrophe aktuell zu Verzögerungen bei den Bearbeitungen kommen kann, man ist aber um schnellstmögliche Erledigung bemüht."
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Version vom 6. September 2021, 22:36 Uhr


Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen

Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in RLP[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fristverlängerungen für die von der Katastrophe Betroffenen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Besondere steuerliche Unterstützungen für die Landwirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"+++Stadt: Lastschrifteinzug vorerst ausgesetzt+++ Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt zunächst den Einzug der eigentlich am 15.08.2021 fällig werdenden Steuern und Abgaben aus, um die Liquidität bei vielen Betroffenen zu schonen. All diejenigen, die dennoch ihre Abgaben und Steuern zahlen können und wollen, werden um Überweisung auf eines der Konten der Stadtkasse gebeten. Die fälligen Beträge sind zu finden auf dem Zahlungsplan des aktuellen Abgabenbescheides. Die Kontoverbindungen sind dort ebenfalls aufgeführt. Ferner bittet die Stadt um Verständnis dafür, dass es aufgrund der vielen Anfragen und Anträge von Betroffenen der Hochwasserkatastrophe aktuell zu Verzögerungen bei den Bearbeitungen kommen kann, man ist aber um schnellstmögliche Erledigung bemüht."