Steuern
Version vom 9. September 2021, 15:55 Uhr von Johalynn (Diskussion | Beiträge)
Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Verlust von Buchführungsunterlagen
- "Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, dann sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und - soweit es möglich ist - nachweisen oder glaubhaft machen."[1]
- Stundung von Steuern
- "Bereits fällige oder fällig werdende Steuern können bis zum 31.1.2022 gestundet werden. Es können außerdem Anträge auf Anpassung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen gestellt werden. Bei Steuern, die bis zum 31.10.2021 fällig geworden sind oder fällig werden, soll bis zum 31.1.2022 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich vom Hochwasser betroffen ist. Säumniszuschläge für den Zeitraum vom 14.7.2021 bis zum 31.1.2022 sind zu erlassen."[2]
- Flutkatastrophe: Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
- Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021
- Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier:
- haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen
- und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums https://www.bundesfinanzministerium.de.
Rheinland Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
- Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme
- Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
- Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
- Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
- fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen
Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>finanzverwaltung.nrw.de, (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)
- Lesefassung (PDF): finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)
Einzelnachweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:39 Uhr)
- ↑ haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:45 Uhr)