Unfallversicherung

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Alle Helfer sind gesetzlich unfallversichert! Hochwasser-Helfer sind versichert Versicherungsschutz gilt für alle Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. Das betrifft ehrenamtlich Tätige z.B. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder Helfer des Roten Kreuz Personen, die bei... Not Hilfe leisten. Dazu zählt auch der Einsatz bei Naturkatastrophen. Erleidet ein Helfer beim Einsatz einen Unfall, ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) für die weitere Heilbehandlung und etwaige Folgekosten zuständig. Nähere Infos... Merkblatt der UK RLP & Internetseite der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

https://add.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/versicherungsschutz-fuer-ersthelfende/