Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Gewerbesteuer ====
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* Stundungs- und Erlassanträge sind an die jeweilige gemeinde (R.16 Abs.1 GewStR) zu richten, Förderung ab 14.7.2021
* Stundungs- und Erlassanträge sind an die jeweilige Gemeinde (R.16 Abs.1 GewStR) zu richten, Förderung ab 14.7.2021




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