Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Übernahme von Unterkunftskosten und Entsorgung: ===   
=== Übernahme von Unterkunftskosten und Entsorgung: ===   
Was wird gefördert?  Unterkunftskosten und im Einzelfall zählen auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Bewohnbarmachung von Wohnungen und laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und Betriebskosten durch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII). Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre nicht zumutbar.


Was wird gefördert?  Unterkunftskosten und im Einzelfall zählen auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Be-wohnbarmachung von Wohnungen und laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und BetriebskostenDurch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII). Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre nicht zumutbar.
=== Wohngeld / Lastenzuschuss ===
Mieter und Haus-/Wohnungseigentümer (für selbstbewohnte Immobilien) mit niedrigem Einkommen können Wohngeld bzw. Lastenzuschuss beantragen. Bei näheren Fragen helfen die zuständigen Wohngeldbehörden Betroffenen gerne weiter.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html


=== Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung § 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII ===
=== Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung § 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII ===
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