Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

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== Steuererlasse /  Katastrophenerlasse (Quelle: NRW) ==
== Steuererlasse /  Katastrophenerlasse (Quelle: NRW) ==
Darin werden zahlreiche steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-entlastungen-fuer-flutopfer_164_547656.html
Darin werden zahlreiche steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-entlastungen-fuer-flutopfer_164_547656.html
Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:  [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-erleichterungen-fuer-spenden-und-spendenaktionen/ Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
Hier Beispielhaft für NRW. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung.


==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
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*Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen,
*Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen,
* Herabsetzung von Vorauszahlungen,
* Herabsetzung von Vorauszahlungen,
* erleichterte Spendennachweis,
* steuerbegünstigte Zuwendungen,
* Rücklagenbildung für Ersatzbeschaffung,
* sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen,
* Sonderregeln für Land- und Forstwirte,
* steuerfreie Arbeitgeberzahlungen,
* mögliche Arbeitslohnspende,
* Abzug von außergewöhnlichen Belastungen,
* Grundsteuererlass durch die Gemeinden.


==== Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe und selbständige Arbeit ====
==== Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe und selbständige Arbeit ====
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Stundungs- und Erlassanträge sind an die jeweilige gemeinde (R.16 Abs.1 GewStR) zu richten, Förderung ab 14.7.2021
Stundungs- und Erlassanträge sind an die jeweilige gemeinde (R.16 Abs.1 GewStR) zu richten, Förderung ab 14.7.2021


=== Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) ===
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15872/produktdetail.html


* '''WER''': juristische Personen des '''öffentlichen Rechts''', insbesondere - Gemeinden - Gemeindeverbände - Sondergesetzliche Wasserverbände - Verbände nach dem Wasserverbandsgeset, Anstalten des öffentlichen Rechts - in bestimmten Bereichen auch juristische Personen des Privatrechts und Unternehmen
* '''WAS''': grundsätzliche oder überregionale Planungen - Monitoring und Untersuchungen - wasserbauliche Maßnahmen - die Bereitstellung von Flächen:
* '''FÖRDERART''': '''Zuschuss''' - Förderumfang: grundsätzlich 40 bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70% / Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit<br />


Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:
Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:
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