Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Bewertung von '''Holzvorräten''' aus Kalamitätsnutzung bei regional größeren Schadensereignissen: Von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kann ganz oder teilweise abgesehen werden.
* Bewertung von '''Holzvorräten''' aus Kalamitätsnutzung bei regional größeren Schadensereignissen: Von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kann ganz oder teilweise abgesehen werden.


'''Vermieter / Verpächter'''
==== Vermieter / Verpächter ====
 
alle Förderungen ab 14.7.2021
alle Förderungen ab 14.7.2021


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* Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung:  
* Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung:  


'''Lohnsteuer'''
==== Lohnsteuer ====
alle Förderungen ab 14.7.2021
 
* '''Unterstützung''' an Arbeitnehmer: Beihilfen und Unterstützung des Arbeitgebers an seine Ar-beitnehmer können nach R 3.11. LStR steuerfrei sein. Bis zu einem Betrag von 600 € ja Kalenderjahr steuerfrei
* '''Arbeitslohnspende''': Verzicht auf Auszahlung von Teilen des Arbeitslohn zu Gunsten von Hochwasser Be-troffene Arbeitnehmer, bleiben bei Feststellung des Arbeits-lohns außer Ansatz wenn der Arbeitgeber die Verwendungs-auflagen erfüllt und dokumentiert. Steuerfrei belassene Lohnteile dürfen im Rahmen der Einkom-mensteuerveranlagung nicht als Spende berücksichtigt werden.
* '''Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren''': Können auf Antrag durch das Fi-nanzamt als ein vom Arbeitslohn abzuziehender Freibetrag ermittelt werden rechtl.
* Aufwendungen für '''existentiell notwendige Gegenstände''' (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen: Wiederbeschaffung und Beseiti-gung von Schäden an eigenge-nutztem Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastun-gen berücksichtigt werden R 33.2 EStR
 
==== Grundsteuer ====
Voraussetzung für einen Erlass der Grundsteuer sind in § 33 GrStG geregelt, Förderung ab 14.7.2021
 
==== Gewerbesteuer ====
Stundungs- und Erlassanträge sind an die jeweilige gemeinde (R.16 Abs.1 GewStR) zu richten, Förderung ab 14.7.2021
 


Unterstützung an Arbeitneh-mer


Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:
Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:
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