Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==AW== Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden. Erforderlich sind hierf…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 21. Juli 2021, 17:57 Uhr
AW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.
Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:
-Name -Vorname # -Geburtsdatum -Adresse im betroffenen Gebiet -Angabe ob die Soforthilfe privat oder gewerblich benötigt wird -Wenn die Soforthilfe privat beantragt wird, Angabe der im Haushalt lebenden Personen -aktuelle Erreichbarkeit (Telefonnummer für Rückfragen) -Bankverbindung
Wichtig: Bei Auszahlung des Geldbetrages handelt es sich um eine erste Soforthilfe, die dazu dient kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu haben.
siehe www.adenau.de