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§ 2
§ 2
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins
# Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
*# Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
*# Zweck des Vereins ist die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
*# Zweck des Vereins ist die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
*#*  den Betrieb und Aufbau der technischen und organisatorischen Plattform zur Informationsaufbereitung für Betroffene und Helfer:innen in Katastrophengebieten und
*#*  den Betrieb und Aufbau der technischen und organisatorischen Plattform zur Informationsaufbereitung für Betroffene und Helfer:innen in Katastrophengebieten und