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: "Die Kreisverwaltung Ahrweiler macht noch einmal darauf aufmerksam, dass für die zweite Auszahlungsrunde der Soforthilfe, die durch den Kreis überwiesen wird, kein erneuter Antrag gestellt werden muss. Um das Verfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten, werden die zusätzlichen Beträge automatisch an jeden in der Datenbank bereits registrierten und bezugsberechtigten Privathaushalt durch die Kreisverwaltung ausgezahlt" | : "Die Kreisverwaltung Ahrweiler macht noch einmal darauf aufmerksam, dass für die zweite Auszahlungsrunde der Soforthilfe, die durch den Kreis überwiesen wird, kein erneuter Antrag gestellt werden muss. Um das Verfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten, werden die zusätzlichen Beträge automatisch an jeden in der Datenbank bereits registrierten und bezugsberechtigten Privathaushalt durch die Kreisverwaltung ausgezahlt" | ||
: Quelle: https://www.facebook.com/KreisverwaltungAhrweiler/posts/4647270115325536 (zul. aufgerufen am 24.09.2021, 13:42 Uhr) | : Quelle: https://www.facebook.com/KreisverwaltungAhrweiler/posts/4647270115325536 (zul. aufgerufen am 24.09.2021, 13:42 Uhr) | ||
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* unklar, eine Behauptung in einem Facebook-Beitrag gesehen (falls richtig, evtl. Hinweis?) "Die Sofort Hilfe, die den Betroffenen gezahlt wird, zählt bei Selbstständigkeit übrigens als Einnahme........nur mal eben am Rande erwähnt......" | |||
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