Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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; Erklärung "Soforthilfe RLP" für das Land Rheinland-Pfalz  
==Allgemein==
; Soforthilfe für das Land Rheinland-Pfalz  
: "Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Programm mit dem Titel „Soforthilfe RLP 2021“ aufgelegt. So sollen außergewöhnliche Notstände der betroffenen privaten Haushalte mit finanziellen Soforthilfen unterstützt und akute Notlagen überbrückt werden. Sie dient dazu, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken."<ref>[https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/umwelt-und-energie/umwelt/soforthilfen-fuer-betroffene-5205332 ihk-koblenz.de Soforthilfen für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:37 Uhr)''</ref>
: "Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Programm mit dem Titel „Soforthilfe RLP 2021“ aufgelegt. So sollen außergewöhnliche Notstände der betroffenen privaten Haushalte mit finanziellen Soforthilfen unterstützt und akute Notlagen überbrückt werden. Sie dient dazu, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken."<ref>[https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/umwelt-und-energie/umwelt/soforthilfen-fuer-betroffene-5205332 ihk-koblenz.de Soforthilfen für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:37 Uhr)''</ref>
: '''Seit dem 10.09.2021 ist die Frist einen Antrag einzureichen, abgelaufen.'''
: '''Seit dem 10.09.2021 ist die Frist einen Antrag einzureichen, abgelaufen.'''


; Erklärung "Soforthilfe NRW" für das Land Nordrhein-Westfalen
; Soforthilfe für das Land Nordrhein-Westfalen
: "Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen."<ref>[https://www.land.nrw/de/soforthilfe land.nrw Soforthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:39)''</ref>
: "Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen."<ref>[https://www.land.nrw/de/soforthilfe land.nrw Soforthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:39)''</ref>
: '''Seit dem 31.08.2021 ist die Frist einen Antrag einzureichen, abgelaufen.'''
: '''Seit dem 31.08.2021 ist die Frist einen Antrag einzureichen, abgelaufen.'''


<br>
; Finanzielle Hilfen
: Informationen zu finanziellen Hilfen und finanziellen Erleichterungen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> '''[[Finanzielle Hilfen]]'''
 
==Überregional==
==Überregional==
===Auszahlung aus bundesweiten Spendeneinnahmen===
===Auszahlung aus bundesweiten Spendeneinnahmen===