Finanzielle Hilfen: Unterschied zwischen den Versionen
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Es werden natürlich KEINE Gebühren für die Bearbeitung und Auszahlung der Spendengelder durch die Kreisverwaltung erhoben. Für die Bearbeitung wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung abgeordnet. Das Geld geht zu 100 Prozent an die Betroffenen‼️ | Es werden natürlich KEINE Gebühren für die Bearbeitung und Auszahlung der Spendengelder durch die Kreisverwaltung erhoben. Für die Bearbeitung wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung abgeordnet. Das Geld geht zu 100 Prozent an die Betroffenen‼️ | ||
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