Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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https://www.facebook.com/groups/ | https://www.facebook.com/groups/6521165761897 - Nicht versichert? Trierer helfen beim Wiederaufbau | ||
==Beantragung Soforthilfen aus privaten Spenden== | |||
+++ Hilfe aus Spenden kann jetzt beantragt werden +++ | |||
Für Betroffene der Flutkatastrophe stehen staatliche Soforthilfe und private Spendengelder zur Verfügung. | |||
Für finanzielle Soforthilfe aus privaten Spenden wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen Ihres Landkreises (E-Mal-Adressen 👇). | |||
Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr | |||
Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt Anträge und Auszahlung: statistik.rlp.de/de/soforthilfe.70/ | |||
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Version vom 23. Juli 2021, 18:49 Uhr
AW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.
Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:
-Name -Vorname # -Geburtsdatum -Adresse im betroffenen Gebiet -Angabe ob die Soforthilfe privat oder gewerblich benötigt wird -Wenn die Soforthilfe privat beantragt wird, Angabe der im Haushalt lebenden Personen -aktuelle Erreichbarkeit (Telefonnummer für Rückfragen) -Bankverbindung
Wichtig: Bei Auszahlung des Geldbetrages handelt es sich um eine erste Soforthilfe, die dazu dient kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu haben.
siehe www.adenau.de
TR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
https://www.facebook.com/groups/6521165761897 - Nicht versichert? Trierer helfen beim Wiederaufbau
Beantragung Soforthilfen aus privaten Spenden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
+++ Hilfe aus Spenden kann jetzt beantragt werden +++ Für Betroffene der Flutkatastrophe stehen staatliche Soforthilfe und private Spendengelder zur Verfügung. Für finanzielle Soforthilfe aus privaten Spenden wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen Ihres Landkreises (E-Mal-Adressen 👇). Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt Anträge und Auszahlung: statistik.rlp.de/de/soforthilfe.70/