Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Hilfsorganisationen, Stiftungen und Privaten Organisationen ===
=== Hilfsorganisationen, Stiftungen und Privaten Organisationen ===


==== [https://www.diakonie-rwl.de/antrag-hochwasser-soforthilfe Diakonie Rheinland Westphalen Lippe]: ====
==== [https://www.diakonie-rwl.de/antrag-hochwasser-soforthilfe Diakonie Rheinland Westphalen Lippe] ====
'''Berechtigte:''' Betroffene mit Meldeadresse in einer der Flutregionen - Privatpersonen und  '''[https://www.diakonie-rwl.de/antrag-hochwasser-soforthilfe Gemeinde und Einrichtungen]'''
'''Berechtigte:''' Betroffene mit Meldeadresse in einer der Flutregionen - Privatpersonen und  '''[https://www.diakonie-rwl.de/antrag-hochwasser-soforthilfe Gemeinde und Einrichtungen]'''


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unterstützt geschädigte Bürgerinnen und Bürger mit Spenden. Ansprechpartner: [https://www.vulkaneifel.de/personal/aufklapptext.html Geschäftsstelle der Bürgerstiftung]
unterstützt geschädigte Bürgerinnen und Bürger mit Spenden. Ansprechpartner: [https://www.vulkaneifel.de/personal/aufklapptext.html Geschäftsstelle der Bürgerstiftung]


==== [https://www.diakonie-rwl.de/antrag-hochwasser-soforthilfe Diakonie Rheinland Westphalen Lippe]: ====
==== [https://www.diakonie-rwl.de/antrag-hochwasser-soforthilfe Diakonie Rheinland Westphalen Lippe] ====


* '''Berechtigte:''' Betroffene mit Meldeadresse in einer der Flutregionen - Privatpersonen und  '''[https://www.diakonie-rwl.de/antrag-hochwasser-soforthilfe Gemeinde und Einrichtungen]'''
* '''Berechtigte:''' Betroffene mit Meldeadresse in einer der Flutregionen - Privatpersonen und  '''[https://www.diakonie-rwl.de/antrag-hochwasser-soforthilfe Gemeinde und Einrichtungen]'''

Version vom 14. August 2021, 10:38 Uhr

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatliche Hilfen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.land.nrw/de/soforthilfe

Begünstigte: natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen - gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen.

Hilfe für Bürgerinnen und Bürger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

Hilfe für Kommunen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Land NRW mit Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

NRW-HILFT https://www.land.nrw/nrw-hilft Nordrhein-Westfalen steht zusammen! Unter diesem Slogan haben die großen Hilfsorganisationen, Wohlfahrsverbände und die Landesregierung die Aktion „NRW hilft“ ins Leben gerufen – ein gemeinsames Spendenbündnis zu Gunsten der Betroffenen der Unwetterkatastrophe. Die Koordination der Aktion übernimmt das Deutsche Rote Kreuz.

beteiligte Hilfsorganisationen: Deutsches Rotes Kreuz Westfalen-Lippe; Deutsches Rotes Kreuz Nordrhein; Regional- und Landesgeschäftsstelle NRW Malteser Hilfsdienst; Johanniter-Unfall-Hilfe; Arbeiter-Samariter-Bund NRW; Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Westfalen (DLRG); Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Nordrhein (DLRG)

beteiligte Wohlfahrtsverbände: Diakonie Rheinland Westfalen Lippe; Landesarbeitsgemeinschaft AWO NRW; Der Paritätische NRW; Diözesan-Caritasverbände für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln Münster, Paderborn; Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R.; Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe

Hilfsorganisationen, Stiftungen und Privaten Organisationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diakonie Rheinland Westphalen Lippe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Berechtigte: Betroffene mit Meldeadresse in einer der Flutregionen - Privatpersonen und Gemeinde und Einrichtungen

Zweck:einmalige Akuthilfe/Hochwasser-Soforthilfe (Barmittel und Sachkosten) für Anschaffungen von Material und Geräten, keine Wiederaufbauhilfe.

Spendenquelle:

Höhe: Der "Haushaltsvorstand" - meist derjenige im Mietvertrag - kann 300 Euro beantragen, jede weitere Person im Haushalt 200 Euro. Pro Haushalt kann nicht mehr als 1.500 Euro ausgezahlt werden.

Antragsformular: Für Privatpersonen ist der Antrag nicht öffentlich. Antrag wird persönlich gestellt, in dem die Schäden beschrieben und versichert wird, dass alle Personen des Haushalts zusammen aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung des vorstehend beschriebenen Schadens zu finanzieren. Link für Gemeinde und Einrichtungen

Ansprechpartner: lokale Diakonie oder ev. Kirchengemeinde. Diakonie RWL helfen auch gerne bei der Vermittlung der Kontaktdaten zu den örtlichen Diakonien -> Frau Arend

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/

Staatliche Soforthilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt unbürokratisch und schnell Hilfe. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 € inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 € für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Inhaber von Elementarversicherungen können auch nach Hilfsgeldern fragen.

für Privatpersonen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr

für Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Zweck der Sorforthilfe: kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken. Die Soforthilfe erfolgt unabhängig von einer möglichen Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz.
  • Spendenquelle: Bei den Geldern, die ausgezahlt werden, handelt es sich um Spenden, die auf dem Konto der Kreisverwaltung eingegangen sind.
  • Höhe: Pro Haushalt werden zwischen 1.000 und 2.000 Euro bereitgestellt.
  • Antragsformular: auf der Seite Antrag für die Soforthilfe Kreis Ahrweiler oder PDF Antragsformular Ab sofort können nur noch telefonisch Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden: Die Hotline ist von Montag bis Sonntag 9 bis 20 Uhr unter 02641/975-960 und -961 erreichbar.

Infos aus den Medien:

Vulkaneifel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Privatpersonen: Info - Höhe: max 3.500 Euro pro Haushalt. Zentraler Ansprechpartner Kreisverwaltung Vulkaneifel
  • Unternehmen: gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die im unmittelbaren Hochwas-serschadensgebiet im Landkreis Vulkaneifel liegen und von den Unwettern am 14. und 15. Juli direkt betroffen sind Info - Antragsformular

siehe www.adenau.de

Hilfsorganisationen, Stiftungen und Privaten Organisationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

unterstützt geschädigte Bürgerinnen und Bürger mit Spenden. Ansprechpartner: Geschäftsstelle der Bürgerstiftung

Diakonie Rheinland Westphalen Lippe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Berechtigte: Betroffene mit Meldeadresse in einer der Flutregionen - Privatpersonen und Gemeinde und Einrichtungen
  • Zweck:einmalige Akuthilfe/Hochwasser-Soforthilfe (Barmittel und Sachkosten) für Anschaffungen von Material und Geräten, keine Wiederaufbauhilfe.
  • Spendenquelle:
  • Höhe: Der "Haushaltsvorstand" - meist derjenige im Mietvertrag - kann 300 Euro beantragen, jede weitere Person im Haushalt 200 Euro. Pro Haushalt kann nicht mehr als 1.500 Euro ausgezahlt werden.
  • Antragsformular: Für Privatpersonen ist der Antrag nicht öffentlich. Antrag wird persönlich gestellt, in dem die Schäden beschrieben und versichert wird, dass alle Personen des Haushalts zusammen aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung des vorstehend beschriebenen Schadens zu finanzieren. Link für Gemeinde und Einrichtungen
  • Ansprechpartner: lokale Diakonie oder ev. Kirchengemeinde. Diakonie RWL helfen auch gerne bei der Vermittlung der Kontaktdaten zu den örtlichen Diakonien -> Frau Arend

Trier[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.facebook.com/groups/6521165761897 - Nicht versichert? Trierer helfen beim Wiederaufbau

Beantragung Soforthilfen aus privaten Spenden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

+++ Hilfe aus Spenden kann jetzt beantragt werden +++

Für Betroffene der Flutkatastrophe stehen staatliche Soforthilfe und private Spendengelder zur Verfügung.

Für finanzielle Soforthilfe aus privaten Spenden wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen Ihres Landkreises (E-Mal-Adressen 👇):

  • AW: 02641-960 / -961
  • DAU: buergerstiftung@vulkaneifel.de
  • BIT: hochwasser@bitburg-pruem.de
  • TR - Stadt: soforthilfe@trier.de
  • TR: kr@trier-saarburg.de
  • MYK: hochwasser-soforthilfe@kmyk.de
  • WIL: info@bernkastel-wittlich.de

Steuererleichterungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

gehe zu Ansprüche von Hochwassergeschädigten

Hilfen der Städte und Kreise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autor:BuzzBee