Leitfaden Veranstaltungsorganisation: Unterschied zwischen den Versionen

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==Im Vorfeld zu beachten==
==Im Vorfeld zu beachten==
# '''Veranstalterhaftpflicht:''' Stolpert ein Besucher über ein schlecht verlegtes Kabel und verletzt sich, setzt ein Glühweinkocher das Gemeindehaus in Brand, zerreißt sich ein Besucher an einem hervorstehenden Nagel die Hose, kann der Veranstalter haftbar gemacht werden. Am einfachsten ist es, wenn z.B. eine Gemeinde als Veranstalter auftritt oder ein Verein, der bereits eine entsprechende Rundumversicherung hat. Allen Privatpersonen, Interessengemeinschaften und sonstigen Initiativen sei geraten, sich sonst zu diesem Thema bei einem Versicherungsmenschen der Wahl kundig zu machen.
# '''Veranstalterhaftpflicht:''' Stolpert ein Besucher über ein schlecht verlegtes Kabel und verletzt sich, setzt ein Glühweinkocher das Gemeindehaus in Brand, zerreißt sich ein Besucher an einem hervorstehenden Nagel die Hose, kann der Veranstalter haftbar gemacht werden. Am einfachsten ist es, wenn z.B. eine Gemeinde als Veranstalter auftritt oder ein Verein, der bereits eine entsprechende Rundumversicherung hat. Allen Privatpersonen, Interessengemeinschaften und sonstigen Initiativen sei geraten, sich sonst zu diesem Thema bei einem Versicherungsmenschen der Wahl kundig zu machen. (Siehe z.B. [[Unternehmen helfen - Aktionen#Veranstalterhaftpflicht]]
  Siehe z.B.:
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#'''GEMA:''' Wird öffentlich Musik gespielt, fallen GEMA-Gebühren an - mittlerweile sogar für Weihnachtsmusik. (Ein Grund, warum es seit ein paar Jahren auf vielen Weihnachtsmärkten keine Musik mehr an den Buden gibt.) Dazu muss vorher bei der GEMA alles eingereicht werden. Macht man das nicht, verlangen die, wird man gemeldet, direkt 100 % Aufschlag als Strafe. Öffentlich ist im Zweifelsfall alles, was keine Familienfeier ist.
#'''GEMA:''' Wird öffentlich Musik gespielt, fallen GEMA-Gebühren an - mittlerweile sogar für Weihnachtsmusik. (Ein Grund, warum es seit ein paar Jahren auf vielen Weihnachtsmärkten keine Musik mehr an den Buden gibt.) Dazu muss vorher bei der GEMA alles eingereicht werden. Macht man das nicht, verlangen die, wird man gemeldet, direkt 100 % Aufschlag als Strafe. Öffentlich ist im Zweifelsfall alles, was keine Familienfeier ist.
   ''Die Gema hat allerdings auch eine Liste von Weihnachtsliedern veröffentlicht, die im Original gebührenfrei sind.'' <ref> https://www.urheberrecht.de/gemafreie-weihnachtsmusik/ </ref>
   ''Die Gema hat allerdings auch eine Liste von Weihnachtsliedern veröffentlicht, die im Original gebührenfrei sind.'' <ref> https://www.urheberrecht.de/gemafreie-weihnachtsmusik/ </ref>

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