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<i> Presse zu bestimmten Themen finden Sie auf der jeweiligen Seite. Das Thema '''Untersuchungsausschuss''' finden Sie auf der Flut-Wiki-Seite [[Geschichte]]</i>
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: 14.03.2023: [https://www.zdf.de/nachrichten/drehscheibe/flutkatastrophe-ahrtal-spendengelder-hilfsorganisation-100.html zdf.de:] Viele Spendengelder fehlen im Ahrtal
: 12.03.2023: [https://www.blick-aktuell.de/Politik/Schoenwetterpolitik-funktioniert-bei-einer-Flutkatastrophe-nicht-543117.html blick-aktuell.de:] „Schönwetterpolitik funktioniert bei einer Flutkatastrophe nicht“
: 12.03.2023: [https://www.blick-aktuell.de/Politik/Schoenwetterpolitik-funktioniert-bei-einer-Flutkatastrophe-nicht-543117.html blick-aktuell.de:] „Schönwetterpolitik funktioniert bei einer Flutkatastrophe nicht“
: 09.03.2023: [https://www.facebook.com/photo/?fbid=178232498289217&set=a.129030246542776 facebook.com:] Wiederaufbau Rheinland-Pfalz: Mit einer sogenannten Wiederaufbauklausel bringt der Bund eine wichtige Verordnungsermächtigung für den Wiederaufbau auf den Weg. Durch die geplante Gesetzesänderung werden die Länder ermächtigt, Katastrophengebiete zu bestimmen. Außerdem sollen sie regeln, in welcher Art und in welchem Umfang von Bestimmungen des Baugesetzbuches abgewichen werden kann. Zum Beispiel können künftig zerstörte Gebäude an derselben Stelle wiederaufgebaut werden, auch wenn sie von gewissen geltenden Bestimmungen abweichen – etwa wenn der Neubau in aufgeständerter Bauweise erfolgen soll, aber eigentlich die Höhe des Bauwerks unzulässig wäre. Darüber hinaus kann die Neuausweisung und Umplanung von Baugebieten erleichtert werden.
: 09.03.2023: [https://www.facebook.com/photo/?fbid=178232498289217&set=a.129030246542776 facebook.com:] Wiederaufbau Rheinland-Pfalz: Mit einer sogenannten Wiederaufbauklausel bringt der Bund eine wichtige Verordnungsermächtigung für den Wiederaufbau auf den Weg. Durch die geplante Gesetzesänderung werden die Länder ermächtigt, Katastrophengebiete zu bestimmen. Außerdem sollen sie regeln, in welcher Art und in welchem Umfang von Bestimmungen des Baugesetzbuches abgewichen werden kann. Zum Beispiel können künftig zerstörte Gebäude an derselben Stelle wiederaufgebaut werden, auch wenn sie von gewissen geltenden Bestimmungen abweichen – etwa wenn der Neubau in aufgeständerter Bauweise erfolgen soll, aber eigentlich die Höhe des Bauwerks unzulässig wäre. Darüber hinaus kann die Neuausweisung und Umplanung von Baugebieten erleichtert werden.
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