Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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: Wartezeit: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine Wartezeit vereinbart (je nach Tarif zwischen 4 Wochen und 7 Monaten). Ein Schaden innerhalb dieses Zeitraums nach Versicherungsbeginn kann nicht geltend gemacht werden.
: Wartezeit: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine Wartezeit vereinbart (je nach Tarif zwischen 4 Wochen und 7 Monaten). Ein Schaden innerhalb dieses Zeitraums nach Versicherungsbeginn kann nicht geltend gemacht werden.
: Selbstbeteiligung: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart (je Tarif als fester Betrag, z.B. 500,00 Euro oder als prozentualer Anteil, z.B. 10% des Gesamtschadens). Dieser Betrag wird von der Entschädigungszahlung abgezogen. [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erweiterte-elementarschadenversicherung-52575#head3 wirtschaftslexikon.gabler.de:] erweiterte Elementarschadenversicherung
: Selbstbeteiligung: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart (je Tarif als fester Betrag, z.B. 500,00 Euro oder als prozentualer Anteil, z.B. 10% des Gesamtschadens). Dieser Betrag wird von der Entschädigungszahlung abgezogen. [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erweiterte-elementarschadenversicherung-52575#head3 wirtschaftslexikon.gabler.de:] erweiterte Elementarschadenversicherung
: 20.08.2023: [https://www.n-tv.de/politik/Laender-fordern-Versicherungspflicht-fuer-Hausbesitzer-article24336696.html n-tv.de:] Länder fordern Versicherungspflicht für Hausbesitzer


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