Finanzielle Hilfen

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Überregional[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Betroffene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundeswehrangehörige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://haertefall-stiftung.de/
https://www.bundeswehr-sozialwerk.de/

Der Paritätische Gesamtverband- „Fluthilfe 2021“ aus der Aktion Mensch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Berechtigte freie gemeinnützige Organisationen, Erweiterung auf Einrichtungen, Dienste und Wohnangebote der Kinder- und Jugendhilfe. Antragszeitraum vom 06.08. – 30.06.2022
  • Förderfähige Kosten: Investitionskosten z.B. Bauten, Umbauten, Ausstattung, Anschaffungen/Inventar, Fahrzeugkosten Ersatzbeschaffung,Reparaturkosten und Umbaukosten für die Barrierefreiheit von Fahrzeugen

Vereine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Deutscher Sportbund: stellt Soforthilfe von 100.000 Euro als Basishilfe zur Verfügung, um von Hochwasserschäden betroffene Vereine zu unterstützen. Der DOSB wird sich mit den Landessportbünden der betroffenen Regionen in Verbindung setzen, um eine bestmögliche Verteilung der Mittel abzusichern.

Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Helfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesrepublik Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ansprüche von Hochwassergeschädigten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ansprüche von Hochwassergeschädigten beinhaltet weitere Infos zu Soziale Anspüche aus Unterkunfkosten, Hausratsgegenständen und Bekleidung, Einsatz von Vermögen und steuerliche Erleichterungen für Betroffene und Helfer

Aufbauhilfe 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Aufbauhilfe werde der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro würden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Das Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18. August 2021 zu beschließen. Weitere Infos folgen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wichtige Ausnahmeregelungen für Betroffene

IKK - Sonderprogramm für Kommunen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hilfs- / Sonderprogramm „Beseitigung von Hochwasserschäden 2021“ (Pr. 208) der KfW für Kommunen (500 Mio Euro) zum Wieder­aufbau der kommunalen und sozialen Infra­struktur in Deutschland
  • Antrag der Sonder­förderung kann bis zum 30.06.2022 gestellt werden unter dem Stichwort "Hoch­wasser 2021" unter dem Punkt "Vorhabens­beschreibung".
  • Weitere Detailinfos und Antrag siehe: IKK - Investitionskredit Kommunen für ein Förderkredit bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hilfe für kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen (50 Mio Euro pro Vorhaben) zur Be­seiti­gung von Hoch­wasser­schäden
  • Betriebs­mittel­kredit (Kredit 148) aus dem KfW-Programm mit bis zu 30 Jahre Kredit­laufzeit und Zins­bindung für 10 oder 20 Jahre
  • Förderkredit ab 0,75 %  effektiver Jahreszins
  • Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich
  • Weitere Detailinfos und Antrag siehe: IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen für Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderten­einrichtungen, Informations- und Kommunikations­infrastruktur (insbesondere Breitband), Versorgung und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Betriebsmittel (bis 31.12.2021), Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

Europäischen Solidaritätsfonds[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland kann beim Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe auf den Europäischen Solidaritätsfonds zurückgreifen. Der Bund wird die erforderlichen Anträge für diese Mittel stellen. Damit können beispielsweise Kosten für den Wiederaufbau von wichtiger Infrastruktur, für Aufräumarbeiten, aber auch den Schutz von bedeutenden Kulturgütern übernommen werden.

Investitionsförderung / Einzelfallhilfe für den Wiederaufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Wiederaufbau greifen erst die Versicherungsleistungen, dann die staatlichen Leistungen. Was nicht darüber finanziert werden kann muss durch die Betroffenen selber getragen werden. Je nach Bedürftigkeit können Anträge für Einzelfallhilfe bei Hilfsorganisationen gestellt werden (Bspw. Malteser) und werden nach einer Bedürftigkeitsprüfung priorisiert.

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Soforthilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bürger­telefon Fluthilfe: 0211 4684-4994

NRW BANK[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Akutberatung für Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf: Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen und Freiberufler mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf (100.000 Euro und mehr) möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfäliche Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW eine neue gemeinsame „Akutberatungsstelle" eingerichtet. Erstberatung über Hochwasser-NRW@nrwbank.de.
  • Unwetterhilfe: Für gewerbliche Antragsteller. Finanziert z. B. Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten.
  • Universalkredit: Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden! Für Gründer, mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Finanziert Investitionen und Betriebsmittel, teilweise auch für Vorhaben im Ausland bzw. mit Auslandsbezug
  • Gebäudesanierung: – bis zum 31.12.2021 befristetes Angebot – Finanzierungshilfen für private Wohneigentümer zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum (Finanziert Schäden, Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien, Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen) Darlehen bis zu 75.000 € mit Zinssätzen von 0,01% in allen Laufzeitvarianten

Rhein-Sieg-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Caritas: https://www.caritas-rheinsieg.de/spenden/flutopfer/

Rhein-Erft-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erftstadt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Stadt präsentierte am 24.8.2021 Richtlinien zu Vergabe von Spendengeldern. Anträge müssen bis zum 15. September gestellt werden. Pressemeldung am 25.8. noch nicht veröffentlicht.

Köln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • SPARKASSE Sonderkredite für Hochwasser-Schäden

Essen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Soforthilfe RLP 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe auch Portal für den Brand- und Katastrophenschutz (siehe rechts nützliche Links und Dokumente zum downloaden)

Elementarschäden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Azubis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hilfe für Azubis im Hochwassergebiet: Betriebe, die Auszubildende aus geschädigten Unternehmen aufnehmen, können eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Die Investitionsbank Rheinlandpfalz (ISB) unterstützt aufnehmende Betriebe mit einer Prämie von 2.500 Euro für jeden Azubi der aus dem Flutgebiet aufgenommen wird.

Eifelkreis Bitburg-Prüm[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pressemeldungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Finanzielle Erleichterungen


Redakteur*in: BuzzBeeLetzter Stand: 24.08.2021 23:05 Uhr


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